ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die Fitpass AG, Freie Strasse 45, 4001 Basel («Fitpass»), betreibt unter der Domain www.fitpass.ch eine Plattform, auf welcher Sport-, Fitness- und Wellnessangebote sowie Freizeitaktivitäten von Anbietern und Betreibern aufgeführt sind, die mit Fitpass eine Vereinbarung eingegangen sind (Sportpartner). Fitpass bietet ihren Kunden, die sich bei Fitpass als Mitglied registriert haben («Fitpass Mitglied») über die Fitpass App die Möglichkeit, die auf der Webseite sowie in der App aufgeführten Angebote der Sportpartner zu nutzen. Fitpass vermittelt entsprechende einzelne Vertragsabschlüsse zwischen Fitpass Mitgliedern und Fitpass Sportpartnern.
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand des Vertrages zwischen dem Fitpass Mitglied und Fitpass ist die Nutzung der Fitpass App sowie weiterer Fitpass Dienste
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem einzelnen Fitpass Mitglied und Fitpass und gelten für die Nutzung der Plattform sowie für den aufgrund der Registrierung abgeschlossenen Mitgliedervertrag. Neben diesen AGB sind für das Fitpass Mitglied die jeweils geltenden Bedingungen und Vorschriften der Sportpartner, die vom Fitpass Mitglied besucht werden, zu beachten.
Die AGB gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen von Fitpass. Die AGB gelten für alle Fitpass Mitglieder. Bei der Registrierung werden die Fitpass Mitglieder aufgefordert, den AGB zuzustimmen und diese als verbindlich zu akzeptieren.
2. ABSCHLUSS DES MITGLIEDERVERTRAGS
Der Vertragsabschluss erfolgt durch das Anklicken des Buttons 'Jetzt bezahlen' im Registrierungsprozess und der Ausstellung des persönlichen QR-Codes in der Fitpass App. Ein Anspruch auf Registrierung und Vertragsabschluss besteht nicht. Es steht im Ermessen von Fitpass, den Vertragsabschluss an weitere Voraussetzungen zu knüpfen (z.B. Bonitätscheck).
Die Leistungen von Fitpass können ausschliesslich nach vorheriger Registrierung und Anlegung eines vollständigen Nutzerprofils mit einem Profilfoto, welches eine eindeutige Identifizierung des Fitpass Mitglieds ermöglicht, auf www.fitpass.ch bzw. über die Fitpass App in Anspruch genommen werden.
Bei Abschluss des Mitgliedervertrags wird für das jeweilige Fitpass Mitglied ein Mitgliederkonto eingerichtet. Die von Fitpass abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Die erforderlichen Angaben sind insbesondere: vollständiger Vor- und Nachname, aktuelle postalische Adresse, eine gültige E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kreditkartennummer u.v.m. Die Angabe eines Postfachs ist nicht zulässig. Das Fitpass Mitglied ist nach Vertragsabschluss verpflichtet, seine Kontakt- und Registrierungsdaten stets auf dem neuesten Stand zu halten. Fitpass ist berechtigt, dem Fitpass Mitglied gegenüber abzugebenden Erklärungen wirksam an dessen E-Mail-Adresse zuzustellen, soweit nicht durch Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist.
Ein Fitpass Mitglied kann nur eine natürliche Person sein. Möchte ein Unternehmen für Mitarbeitende oder Angestellte einen Mitgliedsvertrag begründen, so ist für jeden Mitarbeitenden ein eigenes persönliches Mitgliederkonto einzurichten. Gesonderte Vereinbarungen zwischen Fitpass und dem Unternehmen (z.B. Firmenrahmenvereinbarungen) können weitere oder abweichende Bestimmungen enthalten.
Das Fitpass Mitglied ist verpflichtet die persönlichen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, vertraulich zu behandeln, und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte das Fitpass Mitglied den Verdacht auf Missbrauch seines Passwortes oder seines Mitgliederkontos haben, hat er / sie Fitpass unverzüglich zu informieren.
Die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten werden von Fitpass gespeichert, so dass das Fitpass Mitglied jederzeit mit seinen Zugangsdaten auf das Mitgliederkonto zugreifen kann. Der Umgang mit den persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung von Fitpass geregelt. Das Mitgliederkonto und der Mitgliedsvertrag sind persönlich und nicht übertragbar.
3. LEISTUNGSUMFANG VON FITPASS
Auf der von Fitpass betriebenen Plattform stellt Fitpass den Fitpass Mitgliedern insbesondere eine Suchfunktion nach Sportpartnern und Angeboten zur Verfügung. Fitpass betreibt die Plattform im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Für die Fitpass Mitglieder besteht kein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit.
Fitpass vermittelt den Fitpass Mitgliedern die Nutzungsmöglichkeit der Angebote der Sportpartner im Rahmen des zwischen Fitpass und dem Sportpartner vereinbarten Leistungsumfangs. Der vereinbarte Leistungsumfang wird ebenfalls auf der Webseite von Fitpass unter dem Beschrieb des jeweiligen Sportpartners aufgeführt. Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst nicht zwingend das gesamte Angebot des jeweiligen Sportpartners, sondern kann zum Beispiel in Bezug auf Öffnungszeiten oder Dienstleitungen für Fitpass Mitglieder eingeschränkt sein.
Fitpass ist bestrebt, den Beschrieb auf der Webseite auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten, übernimmt jedoch keine Haftung für den Fall, dass der Leistungsumfang gemäss Beschrieb mit dem tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang nicht übereinstimmt. Wird der vereinbarte Leistungsumfang mit einem Sportpartner abgeändert, wird dies auf der Webseite von Fitpass innerhalb nützlicher Frist angepasst und angezeigt. Wird die Zusammenarbeit zwischen einem Sportpartner und Fitpass beendet, informiert Fitpass nach freiem Ermessen über die Beendigung der Zusammenarbeit. Der betreffende Sportpartner wird von der Liste der Sportpartner genommen und ist im Sportfinder nicht mehr auffindbar.
Fitpass Mitglieder haben keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung von Gebühren bei Veränderung des vereinbarten Leistungsumfangs oder bei Wegfall eines oder mehrerer Sportpartner. Ebenfalls kein Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung von Gebühren besteht, wenn ein Fitpass Mitglied von einem Sportpartner ausgeschlossen worden ist.
Nimmt das Fitpass Mitglied ein Angebot eines Sportpartners an, kommt zwischen dem Fitpass Mitglied und dem Sportpartner ein Vertrag über Fremdleistung zustande. Verträge über Fremdleistungen zwischen Fitpass Mitgliedern und Sportpartnern sind weder Gegenstand des Mitgliedervertrags noch der vorliegenden AGB. Fitpass tritt lediglich als Vermittler dieser Verträge über Fremdleistungen auf und ist daher an den zwischen Fitpass Mitgliedern und Sportpartnern geschlossenen Verträgen über Fremdleistungen weder als Vertragspartner noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe oder in sonstiger Weise beteiligt. Die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten erfolgt ausschliesslich zwischen den Fitpass Mitgliedern und Sportpartnern. Fitpass haftet nicht aus den zwischen Fitpass Mitgliedern und Sportpartnern geschlossenen Verträgen. Bei Angeboten, wo eine Anmeldung/Registration erforderlich ist (z.B. Gruppenkurse, terminierte Trainings, etc.) findet die Kommunikation zwischen dem Mitglied und dem Sportpartner statt. Fitpass behält sich das Recht vor, im Fall von No-Shows die Gebühr von CHF 20.- direkt von dem hinterlegten Zahlungsmittel abzuziehen.
Fitpass stellt ihren Dienst ausschliesslich mittels App zur Verfügung. Eine offline Version, bzw. die Möglichkeit das Fitpass Abo anderweitig zu nutzen, ist nicht möglich.
4. PFLICHTEN DER FITPASS MITGLIEDER
Für die Nutzung der Fitpass App sowie weiterer Fitpass Dienste haben die Fitpass Mitglieder während der Vertragsdauer das Recht, die Fitpass App auf einem in ihrem Eigentum stehenden und ihrem eigenen privaten Gebrauch dienenden mobilen Endgerät zu installieren. Die Fitpass Mitglieder gewähren Fitpass für die Vertragsdauer das Recht, zur Erbringung der Fitpass Dienste (namentlich den Betrieb der Fitpass App) den Prozessor, die Bandbreite und den Speicherplatz auf dem Speichermedium des mobilen Endgeräts zu nutzen.
Die Fitpass App kann ausschliesslich auf einem (1) Endgerät pro Person verwendet werden. Bei einem Wechsel des Gerätes, kann das alte Endgerät durch den Fitpass-Support gesperrt und ein neues Endgerät freigegeben werden. Das Mitglied kann jederzeit eine entsprechende Änderungsanfrage an den Fitpass-Support stellen. Das Teilen eines Endgeräts durch mehrere Benutzer ist strengstens untersagt.
Die Fitpass Mitglieder haben alle für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen, namentlich bürgerlicher Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse etc. vollständig und korrekt bei der Registrierung auf der Webseite von Fitpass anzugeben. Sodann sind etwaige Änderungen der für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen unverzüglich durch Anpassungen im MemberLogin vorzunehmen. Fitpass ist ermächtigt, Fitpass Dienste (insb. Zutritt zu Einrichtungen von Sportpartnern) zu sperren, falls das Fitpass Mitglied der Pflicht zur wahrheitsgetreuen Angabe oder Aktualisierung der für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen nicht nachkommt.
Die Fitpass Mitglieder verpflichten sich, den erhaltenen persönlichen Code sorgfältig und sicher aufzubewahren, damit Dritte nicht auf diesen zugreifen können. Der persönliche Code ist nicht übertragbar und darf Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich überlassen werden. Bei Zuwiderhandlung erlischt die Mitgliedschaft. Der Abopreis ist in diesem Fall trotzdem geschuldet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Fitpass trifft ihrerseits angemessene Massnahmen, um die unberechtigte Weitergabe des persönlichen Codes an Dritte zu erkennen und zu verhindern. Die Fitpass Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass Fitpass hierzu insbesondere die Check-in Daten der einzelnen Sportpartner analysieren sowie Kontrolldaten in den persönlichen Code einbauen kann.
Firmen, welche mit der Fitpass AG eine Kooperation eingehen, sind verpflichtet die Rabattcodes ausschliesslich innerhalb der Firma weiterzugeben. Die Rabattcodes sind exklusiv für Mitarbeitende der jeweiligen Firma verfügbar. Fitpass hält sich vor mittels Stichproben zu kontrollieren, ob Abonnenten, Mitarbeitende der entsprechenden Firma sind.
5. NUTZUNGEN VON SPORTEINRICHTUNGEN DURCH FITPASS MITGLIEDER
Fitpass Mitglieder sind verpflichtet sich beim Zutritt einer Einrichtung von Sportpartnern zwecks Check-ins mit der Fitpass App zu identifizieren. Sollte die Fitpass App nicht verfügbar sein, so muss der Zutritt manuell durch den Sportpartner erfolgen. Auf Verlangen des Sportpartners hat das Fitpass Mitglied sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Identitätskarte, Führerschein) zu identifizieren. Ein Zutritt ohne vorgängige Erfassung (Check-in) ist weder möglich noch zulässig.
Für die fachgerechte Nutzung der Leistungen und Einrichtungen des Sportpartners ist das Fitpass Mitglied selbst verantwortlich. Das Fitpass Mitglied ist verpflichtet sich bei der Inanspruchnahme von Leistungen und Einrichtungen des Sportpartners an dessen Bedingungen und Vorschriften (z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen, Betriebsordnungen, Nutzungsreglemente, Sicherheitsvorschriften etc.) zu halten. Die Missachtung der Bedingungen und Vorschriften kann zum Ausschluss des Fitpass Mitglieds vom Sportpartner und zur fristlosen Kündigung des Mitgliedervertrags durch Fitpass führen. Fitpass haftet in keinem Fall für Schäden, die ein Fitpass Mitglied im Rahmen der Nutzung von Leistungen und Einrichtungen des Sportpartners erleidet. Ebenso schliesst Fitpass jegliche Haftung für Schäden aller Art aus, welche einem Sportpartner durch ein Fitpass Mitglied entstehen.
Sofern der zwischen Fitpass und dem Sportpartner vereinbarte Leistungsumfang nicht das gesamte Angebot des jeweiligen Sportpartners umfasst (z.B. in Bezug auf Öffnungszeiten, Nutzungsmöglichkeiten von Wellnessbereichen oder hinsichtlich Dienstleitungsangebote wie Spezialkurse oder Mietartikel etc.), können Fitpass Mitglieder den entsprechenden Leistungsumfang gegen Bezahlung eines Aufpreises beim jeweiligen Sportpartner erweitern, sofern dies die Bestimmungen des Sportpartners vorsehen. Eine solche Vereinbarung erfolgt direkt zwischen dem Sportpartner und dem Fitpass Mitglied ohne jegliche Einbindung von Fitpass.
Die Fitpass Schweiz AG hält sich mittels Stichproben das Recht vor, einen allfälligen Missbrauch zu überprüfen und entsprechende Massnahmen zu treffen.
6. GEBÜHREN UND RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSMETHODEN
Die Nutzung der Fitpass App sowie weiterer Fitpass Dienste sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren sind jeweils auf der Webseite www.fitpass.ch, bzw. in der Fitpass App aufgeschaltet und ersichtlich. Fitpass behält sich das Recht auf jederzeitige Änderungen der Gebühren vor. Die Fitpass Mitglieder werden darüber in geeigneter Form (insb. Fitpass Webseite und Fitpass App) informiert und die Gebührenanpassung gilt ohne Widerspruch innert 30 Tagen als genehmigt.
Die monatliche oder jährliche Gebühr ist jeweils zum 1. Tag des Benutzungszeitraumes im Voraus fällig. Das Abo kann zu jedem beliebigen Tag während des Monats/Jahres gewählt werden. Für Firmenkunden, die einen Vertrag mit Fitpass haben, gelten gesonderte Bestimmungen. Die Bestimmungen richten sich nach dem Vertrag von Fitpass mit dem betreffenden Firmenkunden.
Die Zahlung der monatlichen Gebühr ist per Kreditkarte oder Reka-Online-Zahlung oder zu erbringen. Das Fitpass Mitglied ermächtigt Fitpass, die in Rechnung gestellte Gebühr von der im Mitgliederkonto angegebenen Kreditkarte abzubuchen. Sollte versehentlich eine Gebühr durch Fitpass zu Unrecht abgebucht worden sein, so ist dies Fitpass innert 60 Tagen schriftlich anzuzeigen. Es fallen Stornierungsgebühren an.
7. UNTERBRUCH, TIME-STOPP
Mitglieder einer Jahres- oder Halbjahresmitgliedschaft haben die Möglichkeit ohne Angabe eines Grundes das Abo (massgebend ist das Startdatum) zu unterbrechen.
- Minimale Dauer des Unterbruchs: 4 Wochen
- Maximaler Unterbuch: 4 Monate (Total pro Jahr)
Es wird eine Gebühr erhoben.
Im Falle der Schliessung einer Mehrheit der Fitpass Sporteinrichtungen aufgrund einer behördlichen Anweisung (z.B. im Falle einer Pandemie) erfolgt auf schriftlichen Antrag (E-Mail) eine Zeitgutschrift für die Dauer der behördlich angeordneten Massnahmen. Sollten weitere/andere Unterbrüche gewünscht sein, kann auf via (E-Mail an info@fitpass.ch genügt) eine entsprechende Anfrage getätigt werden (ohne Gewähr).
WICHTIG: Gilt nicht für Abos mit Ratenzahlung.
8. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG MONATSABONNEMENT / JAHRESABONNEMENT
Der Mitgliedschaftsvertrag kann vom Fitpass Mitglied jederzeit auf das Ende der gebuchten Vertragsdauer gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt ausschliesslich durch das Aktivieren oder Deaktivieren des Buttons automatische Verlängerung im Member Login. Es erfolgt eine automatischen E-Mail-Bestätigung der Kündigung nach Ablauf des Abos.
Jahresabo in Raten:
Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, erhält er per Mail eine Nachricht, dass die Zahlung fehlgeschlagen ist und dass das Abo so lange nicht genutzt werden kann, bis ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt worden ist, damit Fitpass die Zahlung abbuchen kann. Sobald die ausstehende Rate bezahlt ist (oder mehrere ausstehenden Raten bezahlt sind), kann das Abo sofort wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die Unterbrechung des Jahresabos infolge verspäteter Zahlung von Raten hat keinen Einfluss auf die Gesamtlaufzeit des Jahresabos. Sie beträgt in jedem Fall maximal 1 Jahr. Die verspätete Zahlung einer Rate hat auch keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Folgerate. Diese wird bestimmt durch das Datum des Abschlusses des Jahresabos, bzw. die Bezahlung der ersten Rate. Die Folgeraten sind jeweils am selben Tag der Folgemonate geschuldet (Beispiel: Die Bezahlung der ersten Rate erfolgt am 17.2., die Folgeraten sind somit am 17.3., am 17.4. etc. geschuldet. Bezahlt der Kunde beispielsweise die am 17.4. geschuldete Rate erst am 23.4., so ist die nächste Rate trotzdem am 17.5. geschuldet). Ist am Ende der Laufzeit des Jahresabos auf Raten der geschuldete Betrag nicht vollständig beglichen, wird der geschuldete Restbetrag als Ganzes in Rechnung gestellt. Der Verzugszins beträgt diesfalls 5% auf den ausstehenden Restbetrag ab dem ersten Tag nach Ablauf des Jahresabos. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.- erhoben. Fitpass kann die ausstehende Forderung an einen Inkassopartner abtreten.
Auch Fitpass hat das Recht, den Mitgliedschaftsvertrag jederzeit mit Wirkung auf das Ende der gebuchten Vertragsdauer zu kündigen. Fitpass hat zudem das Recht, den Mitgliedschaftsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
- wenn das Mitglied falsche Personen-, Kontakt- oder Zahlungsdaten oder in sonstiger Weise über seine Identität täuscht (z.B. durch Upload eines Profilbildes, das eine andere Person als das Fitpass Mitglied zeigt).
- wenn das Fitpass Mitglied die Nutzung seines Mitgliederkontos einem Dritten überlässt oder einem Dritten unberechtigt Zugang zu Leistungen von Partnern verschafft.
- im Falle eines groben Fehlverhaltens des Fitpass Mitglieds gegenüber Sportpartnern, anderen Fitpass Mitgliedern oder Dritten bei der Nutzung der Fitpass Dienste.
Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mitgliedervertrags besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Gebühren.
9. GEISTIGES EIGENTUM
Für die Vertragsdauer erhalten die Fitpass Mitglieder ein unübertragbares, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der Fitpass App und weitere Fitpass Dienste. Sämtliche Immaterialgüterrechte gehören zu jedem Zeitpunkt Fitpass oder berechtigten Dritten.
10. SCHUTZ VOR DRITTEN UND MISSBRAUCH
Zahlungsmittel, Geräte und Software der Fitpass Mitglieder sind Teil des Fitpass Systems, befinden sich jedoch ausserhalb der Kontrolle von Fitpass und können zu einer Schwachstelle des Systems werden. Fitpass empfiehlt deshalb, die gewählten Zahlungsmittel, Geräte und Software zu schützen, sensitive Informationen nicht über unverschlüsselte E-Mails oder ungeschützte elektronische Kommunikationskanäle zuzustellen sowie das Passwort zum Member Login und die dort eingegebenen Daten nicht mit Dritten zu teilen. Passwörter sind regelmässig zu ändern und so zu gestalten, dass sie sich nicht leicht ermitteln lassen.
11. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Fitpass Mitgliedern und Fitpass unterstehen schweizerischem Recht. Ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Basel. Fitpass hat das Recht, Fitpass Mitglieder beim zuständigen Gericht an deren Wohnort zu belangen.
12. ÄNDERUNGEN DER AGB
Fitpass hat das Recht die AGB jederzeit zu ändern. Bevor neue Bestimmungen in Kraft treten, werden die Fitpass Mitglieder in geeigneter Form (insb. Fitpass Webseite und Fitpass App) informiert. Ist ein Fitpass Mitglied mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden, kann es seine Mitgliedschaft kündigen, ansonsten gelten die neuen Bestimmungen ab dem Beginn der nächsten Abrechnungsperiode.
13. MITTEILUNGEN
Die von Fitpass akzeptierte Kommunikation erfolgt via E-Mail, die Fitpass Webseite und/oder Briefpost. Mitteilungen von Fitpass an Fitpass Mitglieder können zudem rechtsgültig über die Fitpass App zugestellt werden.
14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND -AUSSCHLUSS
Fitpass beschränkt seine Haftung auf Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig von Fitpass Mitarbeitenden verursacht worden sind.
Fitpass haftet nicht für Mängel und Störungen, die Fitpass nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Sportpartnern oder anderen Drittunternehmen, mit denen Fitpass zusammenarbeitet oder von denen Fitpass abhängig ist.
Weiter haftet Fitpass nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel der Fitpass Mitglieder oder Dritter, Eingriffe der Fitpass Mitglieder oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer, usw.), die trotz der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
15. DATENSCHUTZ
Bezüglich Datenschutzes gilt die jeweils aktuelle auf www.fitpass.ch/datenschutz veröffentlichte Fassung der Datenschutzerklärung.
Fitpass untersteht betreffend Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Fitpass Mitglieder der schweizerischen Gesetzgebung. Die Datenschutzbestimmungen von Fitpass sowie etwaige Aktualisierungen davon sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung und auf der Webseite unter www.fitpass.ch/datenschutz abrufbar. Mit der Zustimmung zu diesen AGB genehmigt das Fitpass Mitglied die Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
Es gelten die Gesetzgebungen des aktualisierten Datenschutzgesetzes vom 01.09.2023.
Mit dem Zustimmen der AGB ermächtigt der Nutzer zudem, zu Marketingzwecken in geeigneter Form (insbesondere Website, App, E-Mail) kontaktiert werden zu dürfen. Der Nutzer hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit sich von der Kommunikation abzumelden.
16. AUSLAGERUNG VON DIENSTLEISTUNGEN AN DRITTE
Fitpass ist berechtigt, Dienstleistungen oder Geschäftsbereiche (z.B. den Zahlungsverkehr, Erhebung und Administration von Kundendaten etc.) ganz oder teilweise an andere Unternehmen auszulagern. Die von Fitpass beauftragten Unternehmen werden verpflichtet, die Vertraulichkeit zu wahren.
17. KONTAKT UND SUPPORT
Bei sämtlichen Fragen zu Fitpass steht den Fitpass Mitgliedern der Fitpass Support via Website/App (Kontaktformular) per E-Mail oder Telefon (Voicemail) zur Verfügung.
Basel, Januar 2025